Elterngeld

Grundsätzlich haben alle Eltern in den ersten 24 Lebensmonaten ihres Kindes Anspruch auf Elterngeld – unabhängig davon, ob sie vorher erwerbstätig waren oder nicht. Auch als Hausfrau oder Hausmann können Sie also Elterngeld beantragen, wenn Sie Ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Informationen zu Anspruch, Höhe und Dauer des Elterngeldes erhalten Sie bei der Elterngeldstelle.