Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise
Die Sozialversicherungsträger stellen zum elektronischen Datenaustausch nach §95a Sozialgesetzbuch IV und dem Aufwendungsausgleichsgesetz insbesondere für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge den Arbeitgebern und Selbständigen eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte Ausfüllhilfe zur Verfügung: Das SV-Meldeportal. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter:
https://info.sv-meldeportal.de/