Ärztliche Behandlung
Als BKK-Versicherter haben Sie Anspruch auf ärztliche Behandlung mit allen anerkannten Behandlungs- und Heilmethoden, und zwar zeitlich unbegrenzt. Freie Wahl unter über 100 000 Ärzten: Sie können grundsätzlich jeden Arzt aufsuchen, der zur kassenärztlichen Versorgung zugelassen ist. Dieser Arzt überweist Sie, falls erforderlich, an einen Facharzt oder in ein Krankenhaus.