Homöopathie

Homöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Homöopathievertrages, den die BKK mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen hat, übernommen.

Durch diesen Vertrag wird für unsere Versicherten der Zugang zu adäquater Beratung und Behandlung mit der klassischen Homöopathie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung mit Unterstützung durch Apotheken verbessert.
Die Homöopathie ist eine Behandlungsmethode der besonderen Therapierichtung, die Krankheiten mit potenzierten Arzneimitteln behandelt, die beim Gesunden dem Krankheitsbild möglichst ähnliche Symptome hervorrufen. Die Anwendung einer homöopathischen Therapie ist grundsätzlich bei solchen Erkrankungsformen indiziert, bei denen eine Heilung oder Linderung durch spezifisches therapeutisches Ansprechen von potentiell noch vorhandenen Selbstheilungskräften zu erwarten ist.

Die teilnehmenden Leistungserbringer verpflichten sich zu einer qualitätsgesicherten, wirksamen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der teilnehmenden Versicherten. Sie übernehmen die Gewähr dafür, dass sie – soweit erforderlich – die organisatorischen, betriebswirtschaftlichen sowie die medizinischen und medizinisch-technischen Voraus-setzungen im Sinne des § 140b Absatz 3 SGB V für die in diesem Vertrag vereinbarte Integrierte Versorgung entsprechend dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und des medizinischen Fortschritts erfüllen.

Die Behandlung mit klassischer Homöopathie besteht aus spezifisch-ärztlich homöopathischen Leistungen zur Behandlung chronischer und akuter Erkrankungen und der homöopathischen Medikation mit Einzelmitteln nach den spezifischen Regeln der homöopathischen Heilkunde.