Verbandmittel

Als BKK-Versicherter haben Sie Anspruch auf vom Arzt verordnete apotheken- und verschreibungspflichtige Verbandmittel. Die Kosten hierfür trägt Ihre BKK.

Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung 10 % für jedes Arznei- bzw. Verbandmittel, mindestens aber 5,00 €, höchstens 10,00 €, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels.