Elektronische Patientenakte (ePA)

Ihre Gesundheitsdaten immer griffbereit und sicher

In der elektronischen Patientenakte (ePA) haben Sie Ihre Gesundheitsdokumente, wie Arztbriefe oder Befunde, immer im Griff. Die ePA erreichen Sie über unsere digitale Plattform „ePA TUI BKK“.

Vorteile auf einen Blick

  • Immer abrufbar: Dokumente, Befunde oder Informationen werden an einem zentralen Ort digital gespeichert und können über unsere APP abgerufen werden.
  • Optimale Nutzung: Leistungserbringer, wie z.B. Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, etc. können auf Gesundheitsdaten und Ihre Behandlungshistorie zugreifen, um Ihre medizinische Versorgung zu verbessern, unnötige Behandlungen und Doppeluntersuchungen zu vermeiden.
  • Leistungsauskunft: Sie können jederzeit über die ePA Ihre Leistungsübersicht abrufen.
  • Sie entscheiden: Über die ePA-App entscheiden Sie, wer Zugriff auf die Daten und Inhalte Ihrer ePA hat.

Je vollständiger Ihre ePA ist, desto größer ist auch der Mehrwert für Ihre Versorgung – zum Wohle Ihrer Gesundheit.

 

 

 

  • ePA App herunterladen
    Laden Sie sich unsere ePA App und richten sich ein Konto ein

 

  • Registrierung und Identifizierung über die ePA-App Nachdem Sie unsere ePA-App auf Ihrem Smartphone installiert haben, müssen Sie sich durch die Anlage eines Benutzerkontos registrieren. In diesem Rahmen wird ebenfalls eine Identifizierung notwendig.

    Dafür bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten:

    Persönlich in unserer Geschäftsstelle
    Den Aktivierungscode erhalten Sie vor Ort in unseren Geschäftsstellen. Bitte bringen Sie dazu Ihre eGK sowie Ihren Personalausweis mit.

    Identifizierung mit Ihrer Krankenversicherungskarte und PIN
    Wenn Sie bereits über eine Krankenversicherungskarte mit einer kontaktlosen Schnittstelle (NFC) und einer PIN besitzen, können Sie diese direkt in unserer ePA-App zur Identifizierung nutzen.

    Per App mit POSTIDENT
    Die TUI BKK bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Post zwei unterschiedliche Identifikationsverfahren an. Sie können sich entweder mit dem Verfahren „eID“ identifizieren, wenn Ihnen bereits für Ihren Personalausweis eine PIN vorliegt oder persönlich in einer Postfiliale. Wünschen Sie die Identifizierung in einer Postfiliale, lassen Sie sich bitte mit dem in der Registrierung erhaltenen Code in der Postfiliale identifizierten.

  • ePA anlegen und starten
    Über unsere ePA App können Sie die ePA anlegen und die Vorteile Ihrer ePA nutzen.

Das ePA Opt-Out Verfahren zum 15.01.2025

In der elektronischen Patientenakte (ePA) haben Sie Ihre Gesundheitsdokumente, wie Arztbriefe oder Befunde, immer im Griff. Über die Einführung des Opt-Out-Verfahrens ab Januar 2025 wird schon jetzt viel berichtet. Hier finden Sie die aktuellsten Infos dazu.

Was bedeutet Opt-Out bei der ePA?

Opt-Out kommt aus dem Englischen und bedeutet sinngemäß „sich gegen etwas zu entscheiden“.  Bei einem „Opt-Out“-Verfahren ist erstmal jede Person mit beteiligt. Wer dies nicht wünscht, muss sich aktiv dagegen entscheiden.

Bei der derzeitigen ePA wird ein „Opt-IN“-Verfahren angewandt, d.h. Sie müssen sich aktiv für die Nutzung der ePA entscheiden.

Wir werden daher im Januar 2025 für alle unsere Versicherten eine ePA anlegen. Wenn Sie dies nicht wünschen, können Sie gegen die Anlage der ePA widersprechen.  Die Nutzung der ePA wird freiwillig bleiben, so wie es heute schon der Fall ist.

Warum wird das Opt-Out eingeführt?

Das Opt-Out für die elektronische Patientenakte ist Teil der Digitalstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit. Es wird für die Versicherten den Zugang zur ePA vereinfachen. Heute ist eine aktive Anmeldung notwendig. Zukünftig übernehmen die Krankenkassen diese Aufgabe für ihre Versicherten. Das erspart ihnen den Aufwand.

Ich möchte keine ePA. Sollte ich heute schon der Anlage widersprechen?

Nein. Das Gesetz erlaubt in diesem Jahr noch keine automatische Anlage einer ePA. Daher darf Ihre Krankenkasse nur mit Ihrer expliziten Zustimmung eine ePA für Sie anlegen. Ein aktiver Widerspruch ist insofern nicht notwendig.

Wir werden Sie im Laufe des Jahres über Ihre Widerspruchsmöglichkeiten vor der automatischen Anlage der ePA rechtzeitig informieren.

FAQ und häufig gestellte Fragen

Was ist die ePA?

In der elektronischen Patientenakte (ePA) haben Sie Ihre Gesundheitsdokumente, wie Arztbriefe oder Befunde, immer zur Hand. Ihre Ärztin bzw. ihr Arzt kann mit Ihrer Zustimmung in Ihre ePA schauen und ist dadurch bestens über Ihre Gesundheit informiert. Dadurch können zum Beispiel zeitraubende Doppeluntersuchungen vermieden werden. Sie selbst können darüber entscheiden, welche Daten Sie in Ihrer ePA haben möchten.

Da es sich bei Ihren Daten um besonders schützenswerte Daten handelt, wird bei der ePA der Datenschutz großgeschrieben. Momentan können Sie entscheiden, ob Sie überhaupt eine ePA einrichten möchten oder nicht.

Wie sicher sind meine Daten?

Die Aktensysteme der ePA durchlaufen ein strenges Zulassungsverfahren. Ihre Daten in Ihrer ePA werden stets verschlüsselt abgelegt und nur dann entschlüsselt, wenn ein berechtigter Arzt bzw. eine berechtigte Ärztin auf die ePA zugreift. Diese Daten verarbeitet die ePA in einer auf höchstem Niveau sicherheitsgeprüften und vertrauenswürdigen technischen Umgebung.

Wer hat Zugriff auf die Inhalte meiner ePA?

Auf die Inhalte Ihrer ePA haben Sie Zugriff sowie die von Ihnen berechtigten Ärztinnen und Ärzte. Diese Berechtigung kann über unsere ePA-APP erteilt werden.

Auf die Inhalte Ihrer ePA hat weder die TUI BKK noch der Betreiber der ePA (Bitmarck Vertriebs- und Projekt GmbH) Zugriff.

Kann ich die ePA kündigen?

Da es sich bei der ePA um ein freiwilliges Angebot handelt, können Sie jederzeit kündigen. Es ist auch möglich, Ihre Kündigung zu widerrufen. Bitte beachten Sie, dass bei Widerruf Ihrer Einwilligung in die Nutzungsbedingungen Ihre Daten ohne Kündigungsfrist gelöscht wird.