Reiseschutzimpfung

Die BKK erstattet Ihnen die Kosten für Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise oder für andere ärztlich empfohlene Impfungen, die nicht im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung abgerechnet werden können. Die Kostenerstattung beinhaltet den Impfstoff (bei Versicherten ab dem Alter von 18 Jahren abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung für den Impfstoff) und die pauschale Abgeltung der ärztlichen Impfleistung. Voraussetzung ist, dass Sie sich bei einem Vertragsarzt oder dem Gesundheitsamt haben impfen lassen. Reichen Sie die Originalrezepte und Rechnungsunterlagen zur Erstattung bei uns ein. Bei allen Impfungen ist eine ergänzende ärztliche Beratung erforderlich. Weitere Informationen und Impfempfehlungen finden Sie hier.