Unterstützung bei Behandlungsfehlern

Ein Behandlungsfehler ist eine nicht ordnungsgemäße, d. h. nicht den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden allgemein anerkannten medizinischen Standards entsprechende Behandlung durch einen Arzt oder eine Ärztin oder auch einen Angehörigen anderer Heilberufe.

  • Zur Feststellung, ob Behandlungsfehler vorliegt, ist ein Gutachten erforderlich, dass durch die BKK veranlasst wird – Versicherten  entstehen dabei keine Kosten
  • Gutachterlich festgestellte Behandlungsfehler sind jedoch keine Garantie für gerichtlichen Erfolg
  • Formlose Schilderung des Behandlungsablaufs erforderlich