Elektronische Gesundheitskarte (eGK) ab 01.10.2017

Alle von uns ausgestellten eG-Karten sind gültig!

Die kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat die Arztpraxen informiert, dass ab 01.10.2017 nur noch elektronische Gesundheitskarten (eGK) der Kartengeneration G1plus und G2 gültig sind.

Unsere Versicherten haben ausschließlich eGK der Generationen G1plus und G2 erhalten. Damit sind ALLE eG-Karten gültig und können in den Praxen eingelesen werden.

Allerdings ist, entgegen der Information der KVN, die Generation der Karte nicht eindeutig anhand des Aufdruckes unterhalb des Wortes „Gesundheitskarte“ zu identifizieren. Denn auch für unsere G1plus-Karten ist dort nur die Generation „G1“ aufgedruckt.

Die Gültigkeit dieses Versicherungsnachweises und somit des Leistungsanspruchs wird erst beim Einlesen der eGK in das Lesegerät belegt.